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   AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23 (https://dejure.org/2024,4171)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.02.2024 - 2 AGH 9/23 (https://dejure.org/2024,4171)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Februar 2024 - 2 AGH 9/23 (https://dejure.org/2024,4171)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Die genannten Erklärungen stellen auch unter Berücksichtigung der Grundrechte aus Artt. 5 und 12 GG Verletzungen der sich aus § 43a III BRAO ergebenden Pflicht dar, denn maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat, wobei erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen vom Schutz des Art. 5 I GG ohnehin nicht umfasst sind (BVerfG NJW 2013, 217, 218).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 2 AGH 21/11
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Im Anschluss daran ist zu fragen, welche Maßnahme erforderlich ist, um zu erreichen, dass der Rechtsanwalt künftig seinen beruflichen Pflichten nachkommen wird und von ihm keine weiteren Gefahren für das rechtssuchende Publikum und die Rechtspflege mehr ausgehen (Senat, Urteil v. 2.3.2012, Az. 2 AGH 21/11, BeckRS 2013, 01051; Henssler/Prütting, BRAO § 114, Rn. 5; Weyland/Reelsen, a.a.O., § 114 Rn. 67).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (BGH NStZ 2023, 441 [Rz. 9]).
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Gem. § 113 Abs. 1 BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Gem. § 113 Abs. 1 BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Der Schuldgehalt der Tat hat dabei im berufsrechtlichen Verfahren eine geringere Bedeutung als im allgemeinen Strafrecht (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679; Senat, NJOZ 2023, 825, 828 Rn. 36).
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Gem. § 113 Abs. 1 BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77

    Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Der Rechtsanwalt ist mit der Einschränkung, dass durch die Auskunft nicht eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzt werden darf, er auf sein Auskunftsverweigerungsrecht hingewiesen wurde und er nicht berechtigterweise ein Auskunftsverweigerungsrecht geltend macht, verpflichtet, die Fragen erschöpfend und wahrheitsgemäß zu beantworten (BGH, NJW 1979, 324, 325; Weyland/Nöker, a.a.O. Rn. 17; Hartung in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl., § 56 Rn. 22).
  • BGH, 26.04.2004 - II ZB 6/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund eines Irrtums über den

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Der Prozessbevollmächtigte handelt aus diesem Grund auch dann fehlerhaft, wenn er ein ihm zugesandtes zweites Empfangsbekenntnis zur Bestätigung des Empfangs des Urteils unterzeichnet und an das Gericht zurücksendet, anstatt dem Gericht mitzuteilen, dass er den Empfang des Urteils bereits auf einem ersten Empfangsbekenntnis bestätigt hat (BGH, Beschluss v. 26.4.2004, II ZB 6/03, BeckRS 2004, 4977).
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